Definition
Arbeit zur Zeitüberbrückung ist in der Regel eine Folgemassnahme nach der sozialberuflichen Rehabilitation und zählt zu den Integrationsmassnahmen. Es ist eine Beschäftigungsmassnahme zur Erhaltung der Tagesstruktur und der aufgebauten Eingliederungsfähigkeit beim Warten auf eine Anschlusslösung (Massnahmen beruflicher Art oder Stellenantritt in der freien Wirtschaft).
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung, mit einer Halswirbelverletzung oder einer anderen neurologischen Erkrankung. Die Betroffenen sind in der Lage, mindestens 6 Stunden pro Tag an 4 Tagen pro Woche am Arbeitsprozess, v.a. in der freien Wirtschaft, teilzunehmen. Ein entsprechender Arbeitsplatz muss vorhanden sein.
Ziele
- Erhalten der Tagesstruktur und der Eingliederungsfähigkeit
- Anpassen des Sozialverhaltens an die Anforderungen der freien Wirtschaft
- Stabilisieren, nach Möglichkeit steigern der Präsenzzeit und Leistung
- Standortbestimmung
Inhalt
- Information des Arbeitgebers hinsichtlich der Fähigkeiten und Grenzen
- Angepasster Arbeitsbereich definieren
- Zielvereinbarungen festhalten und periodisch überprüfen
- Trainingsprogramme festlegen und Leistungsmessungen durchführen
- Krisenintervention, Konfliktmanagement bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhalten, der Motivation und Kooperation
- Vermittlung von begleitenden Massnahmen, z.B. Therapien, med. Abklärungen (interdisziplinäre Unterstützung)
- Schlussbericht z.H. der Auftraggeberin
Dauer
Flexibel, bis max. 12 Monate. Der Übertritt in die nachfolgende Massnahme ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen
- Selbständigkeit in Alltag und in der persönlichen Versorgung
- Geregelte Mobilität und Wohnsituation (für Auswärtige vermittelt das ZBA Zimmer in Luzern)
- Kostengutsprache einer Versicherung (IV, ALV, SUVA, Unfallversicherung, Krankenkasse)
Anmeldung
Sie melden sich telefonisch (041 205 25 70) oder per e-Mail zba@zba.ch, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

