Aufnahme
Zur beruflichen Abklärung ins ZBA aufgenommen werden Menschen mit einer Hirnverletzung, mit Halswirbelverletzungen oder anderen neurologischen Erkrankungen. Betroffene im erwerbsfähigen Alter, die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung suchen und die die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Berufsabklärung erfüllen, werden im ZBA kompetent begleitet.
Zum Eintritt muss die Kostengutsprache einer Versicherung vorliegen. Daher sollten Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons oder bei Ihrer Unfallversicherung anmelden. Wird von diesen ein ZBA-Aufenthalt bejaht, erhalten Sie während der Abklärung ein Taggeld der Versicherung sowie Fahr- und Unterkunftsspesen.
Ein Abklärungsaufenthalt dauert in der Regel 3 Monate. Er kann bei Bedarf und entsprechender Zielsetzung verlängert werden.
Sind Sie an einer Aufnahme interessiert oder brauchen Sie noch mehr Informationen, so können Sie sich per zba@zba.ch oder telefonisch für ein erstes Gespräch mit Besichtigung des ZBA anmelden. Das weitere Vorgehen kann dann besprochen werden.

