Kosten
Die Kosten für die beruflichen Massnahmen im ZBA sind durch einen Tarifvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV geregelt. Für die Integrationsmassnahmen besteht ein Rahmenvertrag mit der IV-Stelle Luzern, er hat seine Gültigkeit für alle IV-Stellen der Schweiz. Die Abklärungskosten für andere zuweisende Stellen wie SUVA, Privatversicherungen, Sozialämter etc. sind in einer separaten Tagespauschale festgelegt.
Zusätzlich fallen je nach Bedarf und gesetzlichen Richtlinien Kosten an für externe Übernachtungen, Verpflegung und Anreise.

