Zuweisende Stellen
Personen, die für eine berufliche Abklärung ins ZBA kommen, werden zugewiesen. Zuweisende Stellen sind die kantonalen IV-Stellen, die Militärversicherung, sowie die privaten Unfall- und Krankenversicherungen. Sie leisten Kostengutsprache für den Abklärungsaufenthalt gemäss festgelegter Tagespauschale und sprechen ein Taggeld zu. Die notwendige Zusammenarbeit mit diesen Stellen ist während der Abklärung gewährleistet.
Erste Kontakte mit dem ZBA entstehen auch durch die Fachpersonen der Rehabilitationskliniken, behandelnde Ärzte, Sozialämter und Selbsthilfegruppen wie Fragile Suisse, Schleudertraumaverband u.a.m.

