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Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Hirnverletzung ist unser zentrales Anliegen. Mit unseren Angeboten klären wir die Eingliederungsmöglichkeiten der betroffenen Personen und schaffen die Voraussetzungen für die Integration ins Berufsleben.

Unsere beruflichen Massnahmen dienen zur Klärung, Festigung und Steigerung von Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Anhand von standardisierten und exemplarischen Abklärungsaufgaben und individuellen Projekten wird ein Leistungsprofil erstellt. Wo möglich, ergänzen begleitete Arbeitsversuche im ersten Arbeitsmarkt die internen Resultate.

Weitere Themen von beruflichen Massnahmen können je nach individueller Situation sein:

Berufliche Massnahmen dauern im ZBA in der Regel 3 bis 6 Monate. Voraussetzung ist eine Arbeitsfähigkeit ab 50%, d.h. eine zeitliche Mindestpräsenz von täglich 4 Stunden an 5 Tagen pro Woche.

Das ZBA erfüllt einen Leistungsauftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur beruflichen Abklärung und Eingliederung mit entsprechender Tarifvereinbarung.

3-monatige berufliche Abklärung 

Arbeitstraining

Kurzabklärung

Zentrum für berufliche
Abklärung ZBA

Haus Hirschpark
Kantonsspital Luzern
6000 Luzern 16
Telefon 041 205 25 70
zba@zba.ch
www.zba.ch

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