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Kurzabklärung

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen aller Berufsgruppen, die nach einer Hirnverletzung durch Krankheit oder Unfall oder infolge einer anderen neurologischen Erkrankung Unterstützung und Förderung bei der Wiedereingliederung oder zum Verbleib im Berufsleben benötigen.

Hirnverletzte Menschen brauchen Zeit, um wieder belastbar und leistungsfähig zu werden, ihre berufliche Rehabilitation ist ein langfristiger Prozess. In einer Kurzabklärung können nur eingeschränkte Fragestellungen bearbeitet werden.

Eine Kurzabklärung kann empfohlen werden bei

Dauer
4 Wochen à 5 Tage. Zeitliches Pensum täglich 4 bis 7 Stunden je nach Belastbarkeit. Eine weiterführende berufliche Massnahme im ZBA (vertiefte Berufsabklärung, Arbeitstraining, begleitete Stellensuche, Job Coaching) wird nach Möglichkeit nahtlos angeboten.

Ziele

Abklärungsinhalte

Für die praktischen Arbeiten stehen 5 Arbeitsbereiche zur Verfügung, die je nach individuellem Berufs-hintergrund als exemplarische Arbeitsmöglichkeiten zum Erfassen der Grunddaten dienen:

Büro / EDV / Administration – Technisches Zeichnen / CAD – Elektrotechnische Abteilung – Holzwerk-statt / Werken und Gestalten – Mechanik / Metallwerkstatt.

Voraussetzungen

Anmeldeverfahren
Sie melden sich telefonisch (041 205 25 70) oder per E-Mail (zba@zba.ch), um weitere Informationen zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch planen wir die Kurzabklärung.

November 2011

Kurzabklärung pdf

Zentrum für berufliche
Abklärung ZBA

Haus Hirschpark
Kantonsspital Luzern
6000 Luzern 16
Telefon 041 205 25 70
zba@zba.ch
www.zba.ch

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