Job Coaching
Zielgruppe
Mit einem Job Coaching erhalten Menschen mit einer Hirnverletzung oder einer anderen neurologischen Erkrankung und ihre Arbeitgeber professionelle Begleitung und Unterstützung bei der Arbeitsintegration an einer bestehenden Arbeitsstelle.
Dauer
3-12 Monate
Ziele
- Betroffene haben neue Qualifikationen erarbeitet und einen aktuellen Arbeitsnachweis, im Idealfall eine Festanstellung.
- Die Arbeitgeberfirma wird bei der Einarbeitung des neuen Mitarbeiters / der neuen Mitarbeiterin im Umgang mit der durch die Hirnverletzung veränderten Leistungsfähigkeit und bei der Teameinbindung unterstützt.
- Betroffene und Arbeitgeber kennen die aktuellen beruflichen Fähigkeiten und Grenzen.
Inhalt
- Praxisnahe Begleitung und Unterstützung bei Arbeitsversuchen oder Arbeitstrainings
- im ersten Arbeitsmarkt
- am noch bestehenden oder an einem neuen Arbeitsplatz
- in der bisherigen oder in einer neuen Funktion
- Ausarbeiten von Zielvereinbarungen
- Planen, begleiten und auswerten von Belastungs- und Leistungssteigerungen
- Periodische Standort- und Beurteilungsgespräche
- Konfliktmanagement bei Schwierigkeiten
- Drehscheibenfunktion des Job Coachs zwischen Rehabilitand/in, Arbeitgeber/in, Versicherung, Case Management etc.
- Wiederaufnahme ins ZBA, falls die Integration nicht gelingt
- Wenn nötig Mitwirkung bei der Suche eines alternativen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Bei Bedarf können Trainings- oder Schulungstage im ZBA erfolgen (interner Tarif)
Voraussetzungen
- Das Job Coaching beginnt im Anschluss an eine berufliche Massnahme im ZBA. Es muss mindestens eine Kurzabklärung im ZBA dem Job Coaching vorausgegangen sein.
- Ein Trainings-, Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss vorhanden sein.
- Kostengutsprache einer Versicherung (IV, SUVA, Privatversicherungen)
Anmeldeverfahren
Ein Job Coaching erfolgt im Anschluss an eine berufliche Massnahme im ZBA. Ist noch keine ZBA-Abklärung erfolgt, so melden Sie sich bitte telefonisch (Tel. 041 205 25 70) oder per E-Mail (zba@zba.ch). Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.
November 2011
Zentrum für berufliche
Abklärung ZBA
Haus Hirschpark
Kantonsspital Luzern
6000 Luzern 16
Telefon 041 205 25 70
zba@zba.ch
www.zba.ch
Impressum
Abklärung ZBA
Haus Hirschpark
Kantonsspital Luzern
6000 Luzern 16
Telefon 041 205 25 70
zba@zba.ch
www.zba.ch
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