Klärung Eingliederungsfähigkeit
Das ZBA führt beruflich-medizinische Abklärungen als spezialisierte Institution für Menschen mit Hirnverletzungen und neurologischen Erkrankungen durch. Mit praxisbezogenen Aufträgen und unter interdisziplinärer Zusammenarbeit (Neuropsychologie, Medizin, Ergonomie) wird die Verwertbarkeit der vorhandenen (Rest-)Eingliederungsfähigkeit in der Praxis überprüft und beurteilt. Voraussetzung ist eine Belastbarkeit für eine 5-Tage-Woche mit einer Präsenzzeit von mind. vier Stunden täglich.
Beruflich-medizinische Abklärung
In der Regel dauert eine beruflich-medizinische Abklärung drei Monate und ist bei Bedarf verlängerbar.
Kurzabklärung
In einer Kurzabklärung (vier Wochen) werden limitierte Fragestellungen bearbeitet. Das berufliche Entwicklungspotenzial kann in diesem verkürzten Zeitraum in der Regel nicht abschliessend erhoben werden.