Integrationsmassnahmen

Menschen mit Hirnverletzungen und neurologischen Erkrankungen werden in Form von Integrationsmassnahmen im ZBA gezielt unterstützt, um die Teilnahme an weiteren Massnahmen oder der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aufgenommen werden Erwachsene und junge Erwachsene mit Erwerbserfahrung, die bereits erwerbstätig waren, wie auch junge Versicherte/Jugendliche, die noch nicht erwerbstätig waren. Folgende Massnahmen werden angeboten:

Aufbautraining

Das Aufbautraining dient der Gewöhnung an den Arbeitsprozess, der Stabilisierung der Persönlichkeit und dem Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf 50 Prozent. Um an einem Aufbautraining teilzunehmen, verfügen die Betroffenen über ein Eingliederungspotenzial und sind in der Lage, mindestens zwei Stunden pro Tag an vier Tagen pro Woche am Arbeitsprozess teilzunehmen. Es werden dabei noch keine Anforderungen an die produktive Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Arbeitstraining

Das Arbeitstraining dient einem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, falls die aktuell vorhandenen 50 Prozent Arbeitsfähigkeit für eine Folgemassnahme nicht ausreichen oder aufgrund des hohen Betreuungsaufwand nicht möglich sind. Eine zunehmende Verlagerung bis hin zur produktiven Leistungsfähigkeit wird im Laufe der Massnahme angestrebt. Um an einem Arbeitstraining teilnehmen zu können, ist eine Mindestpräsenz von 20 Stunden die Woche Voraussetzung. In der Regel schliesst ein Arbeitstraining an eine bereits vorangegangene Massnahme im ZBA an.